Rechtsprechung
LSG Sachsen-Anhalt, 29.08.2008 - L 4 B 35/07 P |
Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Pflegeversicherung
Verfahrensgang
- SG Dessau-Roßlau, 21.11.2007 - S 3 SF 65/07
- LSG Sachsen-Anhalt, 29.08.2008 - L 4 B 35/07 P
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 16.12.2003 - X ZR 206/98
"Fahrzeugleitsystem"; Begriff der Erfindung; Beschränkung auf eine bestimmte …
Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 29.08.2008 - L 4 B 35/07
Die erforderliche Zeit ist nach einem abstrakten Maßstab zu ermitteln, der sich an dem Aufwand eines Sachverständigen mit durchschnittlichen Fähigkeiten und Kenntnissen orientiert (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Dezember 2003 - X ZR 206/98, zitiert nach juris).Dabei sind der Umfang des unterbreiteten Streitstoffs, der Grad der Schwierigkeit der zu beantwortenden Fragen unter Berücksichtigung der Sachkunde auf dem betreffenden Gebiet, der Umfang des Gutachtens und die Bedeutung der Streitsache angemessen zu berücksichtigen (…BVerfG, Kammerbeschluss vom 26. Juli 2007, a.a.O., unter Hinweis auf BGH, Beschluss vom 16. Dezember 2003, a.a.O.; ebenso LSG Thüringen, Beschluss vom 4. April 2005 - L 6 SF 83/05, zitiert nach juris).
- BVerfG, 26.07.2007 - 1 BvR 55/07
Nicht mehr nachvollziehbare Festsetzung der Vergütung eines Sachverständigen …
Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 29.08.2008 - L 4 B 35/07
Abgesehen von dem Sonderfall des § 12 Abs. 1 Nr. 3 zweiter Halbsatz JVEG ist eine Schätzung des tatsächlichen Zeitaufwandes als Grundlage eines nach Stundensätzen bemessenen Honorars der gesetzlichen Regelung fremd und rechtswidrig (BVerfG, Kammerbeschluss vom 26. Juli 2007 - 1 BvR 55/07, zitiert nach juris).Dabei sind der Umfang des unterbreiteten Streitstoffs, der Grad der Schwierigkeit der zu beantwortenden Fragen unter Berücksichtigung der Sachkunde auf dem betreffenden Gebiet, der Umfang des Gutachtens und die Bedeutung der Streitsache angemessen zu berücksichtigen (BVerfG, Kammerbeschluss vom 26. Juli 2007, a.a.O., unter Hinweis auf BGH…, Beschluss vom 16. Dezember 2003, a.a.O.; ebenso LSG Thüringen, Beschluss vom 4. April 2005 - L 6 SF 83/05, zitiert nach juris).
- LSG Hessen, 27.02.2007 - L 2 SF 112/05
Sozialgerichtliches Verfahren - Sachverständigenvergütung - nichtmedizinisches …
Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 29.08.2008 - L 4 B 35/07
Dies entspricht einem Durchschnittswert von ca. 75 Aktenblättern pro Stunde, die durchgesehen und fachgerecht zur Verwertung aufbereitet werden können (vgl. LSG Hessen, Beschluss vom 27. Februar 2007 - L 2 SF 112/05 P, zitiert nach juris).So geht das Hessische LSG bei einer Standardseite eines Gutachtens von lediglich 1800 Anschlägen aus (Beschluss vom 27. Februar 2007 - L 2 SF 112/05 P, zitiert nach juris).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 25.02.2005 - L 4 B 7/04
Sonstige Angelegenheiten
Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 29.08.2008 - L 4 B 35/07
Dies entspricht dem Willen des Gesetzgebers, der die Staffelung der Leistungen nach den medizinischen Honorargruppen aufwandsbezogen ausgestalten wollte (Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen - L 4 B 7/04 zitiert nach juris). - LSG Thüringen, 04.04.2005 - L 6 SF 83/05
Höhe der Vergütung für die Erstellung eines Gutachtens ; Notwendigkeit eines …
Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 29.08.2008 - L 4 B 35/07
Dabei sind der Umfang des unterbreiteten Streitstoffs, der Grad der Schwierigkeit der zu beantwortenden Fragen unter Berücksichtigung der Sachkunde auf dem betreffenden Gebiet, der Umfang des Gutachtens und die Bedeutung der Streitsache angemessen zu berücksichtigen (…BVerfG, Kammerbeschluss vom 26. Juli 2007, a.a.O., unter Hinweis auf BGH…, Beschluss vom 16. Dezember 2003, a.a.O.; ebenso LSG Thüringen, Beschluss vom 4. April 2005 - L 6 SF 83/05, zitiert nach juris). - LSG Thüringen, 10.01.2005 - L 6 SF 979/04
Festsetzung der Entschädigung für ein mittelschwieriges Gutachten; Bemessung des …
Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 29.08.2008 - L 4 B 35/07
Anzunehmen ist auch, dass ein Sachverständiger bei der Abfassung der Beurteilung, d. h. der Beantwortung der Beweisfragen und der Darstellung der eigentlichen Ergebnisse des Gutachtens einschließlich argumentativer Begründung, einen Zeitaufwand von ca. einer Stunde für 3 Seiten benötigt (LSG Thüringen, Beschluss vom 10. Januar 2005 - L 6 SF 979/04, zitiert nach juris).